Wegzug
Schweizer Bürger/innen
Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum bei der Gemeindeschreiberei abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung bitte Ihren Niederlassungsausweis ab. Bei der Abmeldung händigen wir Ihnen Ihren Heimatschein aus, damit Sie diesen bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder deponieren können.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.
Ausländische Staatsangehörige
Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum persönlich bei der Gemeindeschreiberei abmelden. Nehmen Sie bitten Ihren Aufenthaltsausweis mit. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.