Strassen
Die Gemeinde Diemtigen, mit einer Fläche von 130 km² verfügt, über sehr viele Strassen und Wege. Viele davon sind im Eigentum von Weggenossenschaften oder Privateigentümern. Die Gemeinde selber ist Eigentümerin von rund 120 km Strassen.
Die Bauverwaltung koordiniert und überwacht den baulichen und betrieblichen Unterhalt von gemeindeeigenen Strassen, Anlagen und Plätzen sowie deren Neubauten.
Das Strassenwesen kann in diverse Kategorien eingeteilt werden, wie z. B: Wegunterhalt, Winterdienst, Markierung, Signalisation, Beleuchtung etc. Wenn Sie Fragen haben in Bezug auf die Arbeiten im Strassenwesen, so kontaktieren Sie uns. Yves Clerc beantwortet gerne Ihre Fragen.
Auf dem folgenden Link finden Sie die Strassenkarte der Einwohnergemeinde Diemtigen, worin die Strassen mit ihrer jeweiligen rechtlichen Qualifikation (öffentlich/privat)eingetragen sind. Die dazugehörige Legende mit den entsprechenden Farben finden Sie hier.
Organisation
Auf strategischer Ebene ist die Strassenkommission für die Gemeindestrassen zuständig.
Die Kommission besteht aus insgesamt vier Mitgliedern. Der Ressortvorsteher Strassen im Gemeinderat ist der Präsident der Strassenkommission. Die anderen drei Mitglieder setzen sich aus Gebietsvertretungen zusammen.
Weggenossenschaften
In der Gemeinde Diemtigen gibt es folgende Weggenossenschaften:
Enetchirel-Schwarzenberg | Müller Andreas | 079 611 43 68 |
Feissenboden-Ramsen | Wiedmer Paul | 033 684 14 21 |
Kiley-Galm | Knutti Ulrich | 033 684 15 43 |
Menigen-Gestelen-Seeberg | Werren Jakob jun. | 033 684 13 35 |
Tärfeten-Schwalmfluh-Rinderalp | Eschler Jakob | 079 439 82 90 |
Riedli-Geissegg-Kilchfluh | Mani Erwin | 033 684 11 12 |
Rütti-Neuenstift, Halten-Meienfall | Brügger Andreas | 033 681 29 92 |
Tiermatti-Gurbs | Stucki Peter | 033 681 30 33 |
Zäunegg-Bruchgeeren | Balmer Jürg | 033 681 23 59 |
Strassenbeleuchtung
Die Strassenbeleuchtung kann als öffentlicher Bestandteil der Strassen angesehen werden. Weiter kann es sein, dass Beleuchtungen in privaten Strassen zum öffentlichen Gebrauch verwendet werden. Die Strassenbeleuchtung befindet sich im Eigentum des Kantons und der Gemeinde. Der Unterhalt der Strassenbeleuchtung (Auswechslung defekter Leuchtmittel etc.) wird durch die BKW ausgeführt.
Störungen, Schäden oder andere Anliegen zur Strassenbeleuchtung
können der Bauverwaltung gemeldet werden. Bei Meldungen bezüglich der Strassenbeleuchtung bitten wir um folgende Angaben:
- Ort
- Strasse
- wenn möglich, die Nummer des Kandelabers (kleine Plaquette)
- Datum
- Art der Störung
Signalisation & Wegweisung
Wegweiser nennen in erster Linie Ortschaften. Wo sinnvoll, werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte wie Bahnhof, Zentrum, Spital, Gemeindever- waltung, etc. angegeben. Für die Betriebswegweisung, die touristische Signalisation und die Hotelwegweisung bestehen spezielle Vorschriften.
Wissenslexikon Strasse
Gesetzliche Grundlagen Strassen
Kommunale Ebene
Kantonale & eidgenössische Ebene
Formulare & Merkblätter Strassen
- Merkblatt Wald an Kantonsstrasse
- Merkblatt Wald an Gemeindestrasse
- Arbeitshilfe Wegweisung auf öffentlichen Strassen