AHV-Beitragspflicht
Die AHV/IV ist eine obligatorische Sozialversicherung für alle Personen, die in der Schweiz Wohnsitz haben oder hier erwerbstätig sind.
- Erwerbstätige sind ab dem 01. Januar desjenigen Jahres beitragspflichtig, in welchem sie 18 Jahre alt werden.
- Nichterwerbstätige (Studenten, Weltreisende, IV-Rentner, vorzeitig Pensionierte, usw.) sind ab dem 01. Januar desjenigen Jahres beitragspflichtig, in welchem sie 21 Jahre alt werden.
- Für Männer endet die Beitragspflicht Ende desjenigen Monats, in welchem sie 65 Jahre alt werden
- Für Frauen endet die Beitragspflicht Ende desjenigen Monats, in welchem sie 64 Jahre alt werden