AHV-Beitragspflicht

Die AHV/IV ist eine obligatorische Sozialversicherung für alle Personen, die in der Schweiz Wohnsitz haben oder hier erwerbstätig sind.

  • Erwerbstätige sind ab dem 01. Januar desjenigen Jahres beitragspflichtig, in welchem sie 18 Jahre alt werden.
  • Nichterwerbstätige (Studenten, Weltreisende, IV-Rentner, vorzeitig Pensionierte, usw.) sind ab dem 01. Januar desjenigen Jahres beitragspflichtig, in welchem sie 21 Jahre alt werden.
  • Für Männer endet die Beitragspflicht Ende desjenigen Monats, in welchem sie 65 Jahre alt werden
  • Für Frauen endet die Beitragspflicht Ende desjenigen Monats, in welchem sie 64 Jahre alt werden
Wappen