Wohnortwechsel

Per 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Die Gemeinde Diemtigen ist bestrebt in naher Zukunft den eUmzug nebst der persönlichen An- und Abmeldung am Schalter anzubieten.    

Hier finden Sie alle Gemeinden, die bereits eUmzug anbieten 


Heimatschein

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

  • Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein? Dieser verbleibt vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.
  • Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Diemtigen wegziehe? Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie sich in einem anderen Kanton anmelden wollen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein zuhause behalten.
  • Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe? Der Heimatschein wird vernichtet.
  • Ich werde bald volljährig, brauche ich noche einen Heimatschein? Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich.

Gebühren:

  • Anmeldung in der Gemeinde Diemtigen: CHF 20.00 pro volljährige Person
  • Adressänderung innerhalb der Gemeinde Diemtigen: CHF 20.00 pro volljährige Person
  • Abmeldung in der Gemeinde Diemtigen: Kostenfrei
  • Wohnsitzbestätigung oder andere Bescheinigung: CHF 20.00 pro volljährige Person
  • Anmeldung als Wochenaufenthalter in der Gemeinde Diemtigen: CHF 20.00 pro Person
  • Verlängerung Wochenaufenthalt: CHF 10.00 pro Person
  • Adressänderung als Wochenaufenthalter innerhalb der Gemeinde Diemtigen: CHF 20.00 pro Person
  • Ausstellen Heimatausweis für Anmeldung als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde: CHF 20.00 pro Person

Folgende Links stehen Ihnen zur Verfügung:

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