Ergänzungsleistungen EL

Für die Ergänzungsleistungen (EL) besteht ein rechtlicher Anspruch sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

Falls Sie Fragen zum Thema EL haben, melden Sie sich bitte bei der AHV-Zweigstelle.

Wappen