Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Website. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen müssen uns noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird noch per Post eröffnet.

Hinweis vom 02.03.2020: Das Formular muss nur noch zweifach ausgedruckt und original unterschrieben auf der Bauverwaltung eingereicht werden.

Sollte für ein Bauvorhaben eine Ausnahme vom Baureglement oder einer anderen gesetzlichen Grundlage notwendig sein, kann das Formular Ausnahme für die Beantragung verwendet werden. Dieses wird separat ausgefüllt, zweifach in Papierform eingereicht und auf e-Bau hochgeladen. 

Mit folgendem Link gelangen Sie zur elektronischen Baugesuchseingabe: http://www.be.ch/ebau

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