Behörden

Die Organe der Gemeinde sind:

  • die Stimmberechtigten
  • der Gemeinderat und seine Mitglieder, soweit sie entscheidungsbefugt sind
  • die Kommissionen, soweit sie entscheidungsbefugt sind
  • das Rechnungsprüfungsorgan
  • das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal

Die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Diemtigen zur Gemeindeversammlung ein, um im ersten Halbjahr die Rechnung und im zweiten Halbjahr den Vorschlag der Laufenden Rechnung sowie die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern zu beschliessen. Der Gemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen. Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident leitet die Versammlung.

Die Versammlung wird einberufen, indem der Gemeinderat Ort, Zeit und Traktanden mindestens 30 Tage vorher im Amtsanzeiger bekannt gibt. Die Versammlung darf nur traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Einwohnergemeinde Diemtigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.


Der Gemeinderat

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Diemtigen umfasst 11 Mitglieder. Von jedem Gebiet nimmt je ein Mitglied im Gemeinderat Einsitz. Zudem werden drei Personen frei aus der Gemeinde in den Rat gewählt. Er ist daher nicht politisch zusammengesetzt.

Die Amtszeit des Gemeinderats ist auf 3 Amtsdauern beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach vier Jahren möglich. Für die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderats ist die Amtszeit auf insgesamt 3 Amtsdauern als Gemeinderatsmitglied und im Präsidium zusammengerechnet beschränkt.

Der Gemeinderat führt die Gemeinde; plant und koordiniert ihre Tätigkeiten. Er verfügt über einen freien Ratskredit von Fr. 30'000.- im Jahr.

Jedes Mitglied des Gemeinderats steht einem besonderen Verantwortungsbereich (Ressort) vor. Die Vorsteherin oder der Vorsteher tragen die Führungsverantwortung für ihr Ressort und vertreten die Geschäfte im Gemeinderat, in der Regel ebenso in der Gemeindeversammlung, in weiteren Gemeindeorganen sowie gegenüber Dritten. Sie üben die fachliche Aufsicht über die Geschäfte ihres Ressorts aus und sorgen dafür, dass dieses seine Aufgaben richtig erfüllt.


Die Kommissionen

Die Gemeinde verfügt gemäss Organisationsreglement (OgR) über 12 ständige Kommissionen. Ihre Mitgliederzahl, Aufgaben und Zuständigkeit sind im OgR festgelegt. Der Gemeinderat kann in seinem Zuständigkeitsbereich weitere Kommissionen einsetzten.

Wappen